AGB

§ 1. Allgemeines
(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein diese Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen maßgeblich. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Happy Teamdays Agentur.

§ 2. Durchführung und Organisation
(1) Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden. Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen oder
Abweichungen vom Vertragsinhalt teilt Happy Teamdays Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Sie sind gestattet, soweit sie von der Happy Teamdays Agentur nicht zu vertreten sind und den Inhalt sowie das Gesamtkonzept der Vertragsleistungen nicht oder nur unwesentlich berühren. Fallen Künstler oder sonstige Mitwirkende nach Vertragsabschluss z.B. infolge Krankheit aus, sorgt die Happy Teamdays Agentur für gleichwertigen Ersatz.
(2) Für die Veranstaltung erforderliche behördliche Genehmigungen und deren Kosten hat der Kunde zu begleichen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichrechtlicher Auflagen und aller sonstigen Vorschriften.
(3) Für die Veranstaltung zu zahlende Abgaben und Gebühren (wie z.B. GEMAGebühren, Künstlersozialabgaben (in Höhe von 3,9%), Wasser- und Abfallkosten etc.) hat der Kunde unmittelbar selbst zu entrichten.
(4) Soweit der Kunde für die Durchführung der Veranstaltung eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, ist dieser verpflichtet, selbige den Mitarbeitern der Happy Teamdays Agentur oder sonstigen für die Veranstaltung erforderlichen Dritten zugänglich zu machen, soweit der Zugang für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung notwendig ist (z.B. für Bühnenaufbau, Gesangsproben etc.).

§ 3. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Grundlage des Vertrages ist das jeweilige Veranstaltungs-Angebot, in dem alle Dienstleistungen und Nutzungsrechte (Leistungsumfang) und die darauf entfallende Vergütung festgehalten sind. Der Kunde nimmt das Angebot durch schriftliche Bestätigung an.
(2) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle auf der Internetseite veranschlagten Preise als reine Nettopreise.
(3) Angebote der Agentur sind stets freibleibend und auf 7 Tage befristet, sofern bis dahin keine Bestätigung vom Auftraggeber erfolgt
(4) Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
(5) Änderungen des Leistungsumfangs oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(6) Die Agentur unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen vom Leistungsumfang.
(7) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der Agentur. Die Agentur ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
(8) Der Kunde beauftragt sowohl eine Dienstleistung als auch ein Nutzungsrecht. Beide Komponenten können auch einzeln beauftragt und abgerechnet werden. Die Agentur rechnet einzelne Nutzungen von Veranstaltungskonzepten gesondert ab.

§ 4. Vergütung und Fälligkeit
(1) Die vereinbarte Vergütung ist in 2 Raten zu zahlen, und zwar in einer Höhe von 60% der Auftragssumme innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss und in einer Höhe der restlichen 40% innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung und Rechnungslegung. Eine Ausnahme gilt hier für die angebotenen Komplettpakete. Der festgelegte Preis wird zu 100% spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss fällig.
(2) Gerät der Kunde mit der ersten Rate in Zahlungsverzug und leistet er auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht, ist die Happy Teamdays Agentur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(4) Es können auch individuell Reisekosten anfallen, diese werden dann vertraglich festgeschrieben
(5) Für jeden gefahrenen Kilometer, der in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftrag steht, nimmt die Happy Teamdays Agentur 30 Cent, es sei denn, es wird vertraglich ein anderer Satz festgeschrieben
(6) Im Falle einer Budgetanpassung wird auch das Agenturhonorar angepasst
(7) Für den Fall einer Budgetanpassung wird die Happy Teamdays Agentur den Auftraggeber hierüber informieren und seine Genehmigung einholen. Budgetanpassungen bedürfen der Schriftform
(8) Der Auftraggeber stellt der Happy Teamdays Agentur unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Das Budget darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

§ 5. Änderungen der Teilnehmerzahl

(1) Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl muss der Happy Teamdays Agentur spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Happy Teamdays Agentur.

Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer).

Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die Happy Teamdays Agentur berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.

(2) Eine Änderung der Teilnehmerzahl unter 10 % von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl ist bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.

Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen.

§ 6. Vorzeitige Vertragsbeendigung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des
Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Happy Teamdays Agentur zu leisten:
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde,die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten (beispielsweise Hotelübernachtungen. Catering von Drittanbietern, etc.) sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 25 % der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Happy Teamdays Agentur bleibt vorbehalten. Die Planung und Organisation sowie Gelände-, Location- und die Technikmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
Darüber hinaus sind bezugnehmend auf die Nettoauftragssumme  folgende Ausgleichszahlungen zu leisten:
bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %
bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60 %
bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 80 %
oder bei Nichtantritt 100 %.
(2) Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Happy Teamdays Agentur ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
(3) Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Happy Teamdays Agentur.
(4) Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Happy Teamdays Agentur im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30% des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen.
(5) Für jeden Fall des Rücktritts von Happy Teamdays Agentur wird die Haftung von Happy Teamdays Agentur gegenüber dem
Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 5 % des vereinbarten Preises begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Happy Teamdays Agentur zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 7. Haftung und Gewährleistung
(1) Für die Erfüllung der zu erbringenden Vertragsleistungen haftet die Happy Teamdays Agentur im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Personen- und/oder Sachschäden, die durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Happy Teamdays Agentur verursacht werden, haftet diese nur bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für vorsätzliches Handeln ist ausgeschlossen.
(3) Die Happy Teamdays Agentur haftet nicht für die Leistungsfähigkeit/-bereitschaft oder für eine mangelhaft erbrachte Leistung von Dritten. Eine Haftung für durch Dritte verursachte Personen- und/oder Sachschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten lediglich, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
(4) Das Risiko für naturbedingte Ausfälle der Veranstaltung (z.B. Naturkatastrophen, schlechtes Wetter etc.) trägt der Kunde.
(5) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die Happy Teamdays Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach auf die vereinbarte Auftragssumme beschränkt.
(6) Der Kunde übernimmt die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtliche Angelegenheiten gegenüber jedermann. Er trägt das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sowie die Haftung für die Sicherheit der Mitwirkenden, Besucher und sonstigen Teilnehmern. Die Happy Teamdays Agentur übernimmt keinerlei Haftung für ihre Sicherheit oder für die von ihnen verursachten Schäden, gleich welcher Art. Der Kunde ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden bezogen auf die Dauer der Veranstaltung abzuschließen oder eine entsprechende Versicherung vorzulegen.
(7) Soweit die Happy Teamdays Agentur Waren jeglicher Art vermittelt, verleiht oder sonst wie zur Verfügung stellt, haftet der Kunde für Verlust durch Beschädigungen jeglicher Art. Der Kunde hat auf Verlangen der Happy Teamdays Agentur eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
(8) Hinsichtlich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Happy Teamdays Agentur ist nicht verpflichtet, insoweit eigene Nachprüfungen anzustellen.
(9) Der Kunde haftet vollen Umfangs für sich und anderen Teilnehmern bei Schäden bei ihm, Teilnehmern oder Dritten.

§ 8. Urheber und Nutzungsrecht
(1) Gewerbliche Schutzrechte wie z.B. Urheber- und Markenrechte an den Leistungen der Happy Teamdays Agentur, insbesondere an den von ihr erstellten Konzeptionen, Gestaltungen, Texten und sonstigen Entwürfen, verbleiben ausschließlich bei der Happy Teamdays Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde darf die Leistungen der Happy Teamdays Agentur nur im vereinbarten Umfang nutzen. Gleiches gilt für – auch vorab – übermittelte Informationen über Konzeptionen, Veranstaltungsorte, Partnerunternehmen, Mitwirkende und sonstige Unterlagen. Weitergehende Nutzungen, die Weitergabe von Informationen und Unterlagen an Dritte sowie die Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Happy Teamdays Agentur. Nutzungsrechte für die von Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Konzeptionen verbleiben bei der Happy Teamdays Agentur. Für die Nutzung von Leistungen der Happy Teamdays Agentur außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages steht ihr eine angemessene Vergütung zu.
(2) Soweit es nicht zu einer Auftragserteilung des Kunden kommt, gilt § 7 Abs. 1 dieses Vertrages für die bereits unterbreiteten Vorschläge, Ideen, Konzepte etc. entsprechend. Eine eigene Nutzung bzw. Umsetzung der vorgebrachten Vorschläge, Ideen, Konzepte etc. ist dem Kunden untersagt, es sei denn die Happy Teamdays Agentur stimmt einer solchen Verwendung schriftlich zu.
(3) Die Happy Teamdays Agentur ist berechtigt, alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden medialen Produkte (wie z.B. Film- und Tonaufnahmen, Pressemitteilungen oder Ähnliches) zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden sowie zu erstellen.
(4) Die Happy Teamdays Agentur sowie der Kunde gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen und Publikationen herauszugeben. In solchen Mitteilungen ist die Happy Teamdays Agentur – auf entsprechendes Verlangen – als Urheberin und Organisatorin der Veranstaltung namentlich zu nennen.
(5) Dem Kunden ist es untersagt, Drittanbieter die durch die Happy Teamdays Agentur vermittelt oder benannt wurden, direkt unter Umgehung der Happy Teamdays Agentur zu buchen. Bei Zuwiderhandlungen hat die Happy Teamdays Agentur das Recht pro abgeworbenem Drittanbieter Schadenersatz in Höhe von 2.500,00 € zu verlangen.

§ 9. Sonstiges
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenüber Außenstehenden Stillschweigen hinsichtlich der vereinbarten Vergütung zu wahren.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das deutsche Recht.
(3) Der Kunde kann die Happy Teamdays Agentur an dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Gerichts verklagen. Für Klagen gegenüber dem Kunden ist der Wohnsitz des Beklagten maßgebend.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hiermit die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Insoweit verpflichten sich die Vertragsparteien, die jeweilige Bestimmung durch eine wirtschaftlich sinnvolle, dem Sinn und Zweck des Vertrages Rechnung tragende Regelung zu ersetzen.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Eine Weitergabe erfolgt nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Elektro Trikke Vermietung


1. Bedingungen

1.1
Sie sind mindestens 15 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Mofa-Führerscheins (ist im PKW Führerschein Klasse B enthalten).

1.2
Sie wiegen mindestens 45 Kilo und sind nicht schwerer als 120 Kilo.
Ihre Körpergröße sollte zwischen 150cm und 190cm betragen. Sie sind ohne fremde Hilfe in der Lage zu stehen und Stufen zu steigen.

1.3
Sie leiden nicht an Epilepsie, Thrombosen, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Folgen nach Schlaganfall, Gehbehinderungen, Gleichgewichtsstörungen oder vergleichbaren Handicaps.

1.4
Schwangeren Frauen ist die Teilnahme nicht gestattet.

1.5
Sie haben vor dem Tourstart weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Gleiches gilt während der Tour.

1.6
Während der Fahrt mit dem Elektro Trikke ist das Telefonieren, Fotografieren oder das Rauchen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

1.7
Sie lassen sich vor dem Tourstart durch unseren Guide in die Handhabung und das Fahren des Elektro Trikkes einweisen. Erst nach Ihrer Teilnahme an diesem Einweisungs- und Fahrtraining dürfen Sie an der Elektro Trikke-Tour teilnehmen.

1.8
Sie tragen während des Trainings und der Elektro Trikke-Tour einen Helm. Entweder haben Sie diesen selbst mitgebracht, oder Sie nutzen gegen eine Leihgebühr einen Helm der Happy Teamdays Agentur.

1.9
Während der Tour fahren Sie ausschließlich auf den freigegebenen Strecken. Dazu folgen Sie den Tipps und Ratschlägen des Guides, der Sie eingewiesen hat.

Vermeiden Sie insbesondere diese Gefahrenpunkte: Nebeneinander fahren, Slalom fahren, zu dichtes Auffahren und zu schnelles Fahren mit dem Elektro Trikke in unmittelbarer Nähe eines anderen Straßenverkehrsteilnehmers.

1.10
Sie fahren vorsichtig und gehen mit dem Elektro Trikke sorgsam um, dies in Ihrem eigenen und unserem Interesse. Sollten Ihre Zuwiderhandlungen gegen unsere hier aufgeführten Punkte, oder gegen die Anweisungen unserer Guides vor und während der Vermietung/Tour, oder Fahrfehler Ihrerseits zu einer Beschädigung des Trikke führen, so werden wir die sich hieraus entstehenden Leistungen und Kosten an Sie weiterberechnen.

1.11
Die Teilnahme an der Elektro Trikke Tour erfolgt auf Ihre eigene Gefahr und Ihr eigenes Risiko.

1.12
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) findet Anwendung.

1.13
Mindestteilnehmerzahl

Bei einigen Erlebnissen wird die Veranstaltung nur bei erreichen einer Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, erhalten Sie einen Ersatztermin, Ihr Geld zurück bzw. eine Gutschrift darüber. Spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie eine Info, falls das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fraglich ist.

 

2. Reservierung

2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Tourbestätigung (mündlich oder schriftlich) durch die Happy Teamdays Agentur zustande.
Der Anmelder / Buchende hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

2.2
Reservierungen nimmt die Happy Teamdays Agentur telefonisch (017670587298) sowie schriftlich per Fax (03445/2372081), per Kontaktformular oder per eMail an info@happy-teamdays.de entgegen.

2.3
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmelder einverstanden, dass die Happy Teamdays Agentur die von ihm übermittelten Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen für die vertraglichen Zwecke verarbeitet, speichert sowie übermittelt und willigt mit Vertragsabschluss ein. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung von berechtigten Interessen von Happy Teamdays Agentur oder der sonst im Gesetz genannten Beteiligten erforderlich ist und die schutzwürdigen Belange hierdurch nicht verletzt werden.

2.4
Der jeweilige Tourpreis muss vor Antritt der Tour durch Überweisung oder Barzahlung erfolgen.

2.5 Hinweis
Aufgrund großer Nachfragen, insbesondere während der Sommermonate oder bei nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl behält die Happy Teamdays Agentur sich vor, die Anmeldungen zu kumulieren und den Tourbeginn ggf. zu verschieben.

3. Buchung, Stornierung / Umbuchung

3.1
Einen Wunschtermin merkt sich die Happy Teamdays Agentur unverbindlich vor und übersendet dem Mieter eine detaillierte Reservierungsbestätigung. Der Mieter verpflichtet sich, diese innerhalb von 5 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an die Happy Teamdays Agentur zurückzusenden. Erst nach Eingang des unterschriebenen Formulars und der Zahlung des Tourpreis kommt es zu einer verbindlichen Buchung. Anschließend erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung.

3.2
Gebuchte Touren können bis zu einer Frist von 2 Tagen (48 Stunden) vor Tourbeginn kostenlos storniert (umgebucht) werden. Für eine Stornierung / Umbuchung innerhalb einer Frist von 48 Stunden vor Tourbeginn wird die Happy Teamdays Agentur den hälftigen Betrag des gebuchten Tourpreis in Rechnung stellen. Sollte der Tourteilnehmer nicht rechtzeitig zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen, behält die Happy Teamdays Agentur sich vor, den Streckenverlauf entsprechend zu verkürzen.

3.3
Sollte ein Teilnehmer ohne eine vorherige Absage (persönliche Nachrichtenübermittlung an einen unserer Mitarbeiter zwingend erforderlich!) nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, wird der Tourpreis in voller Höhe in Ansatz gebracht.

3.4
Besonders in den Sommermonaten behält sich die Happy Teamdays Agentur das Recht vor, die Fahrten dem hohen Verkehrsaufkommen anzupassen und ggf. zu verkürzen. Die vorgesehenen Zeiten bleiben die Gleichen.

3.5
Bei Vorlage eines Erlebnisgutscheines durch unsere Kooperationspartner finden sonstige Rabattierungen keine Geltung.

4. Rücktritt

4.1
Sollten der Tourteilnehmer bei der Einweisung feststellen, dass er das Elektro Trikke eV 6.1  nicht benutzen will bzw. kann und daher an der gebuchten Tour nicht teilnehmen möchte, erstattet die Happy Teamdays Agentur ihm die Hälfte vom Tourpreis zurück.

5. Sicherheit

5.1
Die Teilnehmer werden vor Beginn der Tour ca. 15-30 min. ausführlich in die Bedienung und Steuerung des Elektro Trikke eingewiesen und ihnen werden die Sicherheitshinweise und -anweisungen erläutert (pers. Erläuterungen & Fahrsicherheitstraining).

5.2
Die Teilnehmer erhalten zu Ihrer Sicherheit einen Helm gestellt, dessen Tragen während der Fahrt von der Happy Teamdays Agentur dringend vorgeschrieben wird. Der Mieter kann einen eigenen geeigneten Helm, z.B. Fahrradhelm, mitbringen.

5.3
Der Mieter sichert der Happy Teamdays Agentur zu, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und sich gegenüber weiteren Teilnehmern rücksichtsvoll zu verhalten. Die Teilnahme an der Einweisung und der Tour erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Happy Teamdays Agentur behält sich vor, Teilnehmer, bei denen Zweifel an der Fahreignung besteht oder Teilnehmer, die Sicherheitsanweisungen oder sonstige Anweisungen des Tourleiter zuwider handeln, oder die Durchführung der Tour nachhaltig stören oder sich und andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen. Für den Fall des berechtigten Ausschlusses bleibt der Anspruch auf das Tourentgelt bestehen.

5.4
Der Tourleiter ist berechtigt, die Tour aus Sicherheitsgründen zu ändern oder abzukürzen, wenn abzusehen ist, dass die Tourdauer überschritten wird. Eine vorzeitige Beendigung der Tour und Rückgabe der Elektro Trikke Fahrzeuge an einem anderen Ort ist außer in Notfällen oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

5.5
Höhere Gewalt
Soweit die Tour auf Grund höherer Gewalt, verkehrsgefährdender Straßenzustände, besonderer Verkehrssituationen oder sonstigen Betriebs- oder Verkehrsstörungen, die nicht von der Happy Teamdays Agentur  vertreten und vorherzusehen sind, nicht oder nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann, ist Happy Teamdays Agentur berechtigt, vor oder während der Fahrt den Streckenverlauf zu ändern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Tourentgelt und auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z.B. Anreisekosten o.ä.

6. Haftungsausschluss

6.1
Ihre Teilnahme an der Elektro Trikke-Tour findet ausschließlich und uneingeschränkt auf der Basis Ihrer eigenen Gefahr und auf Ihr eigenes Risiko statt. Die Teilnahme an der Elektro Trikke-Tour ist Ihnen nur dann gestattet, wenn Sie diese Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben. Die Happy Teamdays Agentur und deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch die Nutzung der Elektro Trikkes oder durch einen Tourteilnehmer entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch die Happy Teamdays Agentur oder einen Mitarbeiter (Guide) grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch die Happy Teamdays Agentur oder seine Mitarbeiter (Guides) verschuldet sind.
Sie tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für das durch Sie gesteuerte Elektro Trikke und die hierdurch verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Benutzung der Elektro Trikkes ist den Anweisungen des Tourguides Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen, oder dadurch entstehen, dass Anweisungen der Happy Teamdays Agentur oder deren Mitarbeitern nicht beachtet oder befolgt werden, übernimmt die Happy Teamdays Agentur keine Haftung.  Das Elektro Trikke ist Haftpflichtversichert. Pro selbstverschuldetem Schadenfall trägt der Mieter die entstandenen Kosten im vollen Umfang. Die Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.

 

Die Teilnahme an der Einweisung und an der Elektro Trikke Tour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer und somit erfolgt diesbezüglich auch keine Schadensregulierung durch die Happy Teamdays Agentur.

 

7. Wetterverhältnisse

7.1
Happy Teamdays Agentur behält sich das Recht vor, bei starkem Regen / Dauerregen, Unwetter, Gewitter, Schnee, Glatteis, Sturmwarnung, Überschwemmungen o.ä. eine gebuchte Tour aus Sicherheitsgründen abzusagen.

Soweit die Tour auf Grund von schlechten Wetterverhältnissen nicht stattfinden kann und der festgelegte Termin verschoben werden muss, stellt der Mieter sicher dass er für diesen Fall telefonisch erreichbar ist. Ausgestellte Buchungen behalten ihre Gültigkeit.

8. Empfohlene Ausrüstung

a) Bequeme, feste Schuhe, keine hohen Absätze
b) Der Jahreszeit / Witterung angepasste Kleidung (im Winter evtl. auch Schal und griffige Handschuhe)